Antrag zur Vereinspauschale 2021/22
Antrag zur Vereinspauschale 2021/2022
Sportvereine, die Mitglieder des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, können für den außerschulischen Sport Zuwendungen des Staates erhalten.
Der Antrag muss bis spätestens 1. März 2022 beim Landratsamt Augsburg gestellt werden. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Antragsformular, Anlage zum Antrag und Erläuterungen, Richtlinien und die Übersicht der anerkannten Übungsleiterlizenzen finden Sie hier.
Gleichzeitig kann auch die Einreichung des Antrags zur regelmäßigen aktiven Jugendarbeit erfolgen, hierzu finden Sie alle Informationen hier.
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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