Informationen zu Unwetterschäden bei Sportanlagen
Informationen für Vereine – BLSV und BSSB
Unwetterschäden an Sportanlagen
Für unvorhergesehene Schäden, die durch einen Katastrophenfall, wie z.B. Hochwasser/Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervorgerufen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regelantragsverfahren ein erhöhter Fördersatz von bis zu 50% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 SportFöR). Darüber hinaus gelten die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei der Regelförderung, die in den Sportförderrichtlinien geregelt sind. Versicherungsleistungen müssen als Finanzierungsbaustein auf die Gesamtkosten angerechnet werden. Auch im Katastrophenfall wirkt sich ein vorzeitiger Baubeginn förderschädlich aus. In diesen Fällen sind vor der schriftlichen Baufreigabe durch das Ressort Förderung Sportstätte jedoch Aufräumarbeiten und Sicherungsmaßnahmen zulässig.
Alle weiteren Informationen & Downloads beim BLSV finden Sie unter:
Unwetterschäden an Sportanlagen – BLSV
Hinweisblatt Katastrophenfall Unwetterschäden an Sportanlage
Ihre Ansprechpartner im BLSV:
BLSV Service Center
Tel.: 089 15702–400
E‑Mail: service@blsv.de
Ressort Förderung Sportstätte
Tel.: 089 15702–400
E‑Mail: sportstaettenbau@blsv.de
Ihre Ansprechpartner der ARAG:
Versicherungsbüro beim BLSV e.V.
Tel.: 089 6931344–30
E‑Mail: vsbmuenchen@ARAG-Sport.de