Informationen zu Unwetterschäden bei Sportanlagen

Informationen für Vereine –  BLSV und BSSB

Unwetterschäden an Sportanlagen

Für unvor­her­ge­se­hene Schä­den, die durch einen Kata­stro­phen­fall, wie z.B. Hochwasser/​Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervor­ge­ru­fen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regel­an­trags­ver­fah­ren ein erhöh­ter Förder­satz von bis zu 50% Zuschuss auf die förder­fä­hi­gen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 Sport­FöR). Darüber hinaus gelten die glei­chen Förder­vor­aus­set­zun­gen wie bei der Regel­för­de­rung, die in den Sport­för­der­richt­li­nien gere­gelt sind. Versi­che­rungs­leis­tun­gen müssen als Finan­zie­rungs­bau­stein auf die Gesamt­kos­ten ange­rech­net werden. Auch im Kata­stro­phen­fall wirkt sich ein vorzei­ti­ger Baube­ginn förder­schäd­lich aus. In diesen Fällen sind vor der schrift­li­chen Baufrei­gabe durch das Ressort Förde­rung Sport­stätte jedoch Aufräum­ar­bei­ten und Siche­rungs­maß­nah­men zulässig.

 

Alle weiteren Informationen & Downloads beim BLSV  finden Sie unter:
Unwetterschäden an Sportanlagen – BLSV
Hinweisblatt Katastrophenfall Unwetterschäden an Sportanlage

 

Ihre Ansprech­part­ner im BLSV:
BLSV Service Center
Tel.: 089 15702–400
E‑Mail: service@​blsv.​de
Ressort Förde­rung Sport­stätte
Tel.: 089 15702–400
E‑Mail: sportstaettenbau@​blsv.​de

Ihre Ansprech­part­ner der ARAG:
Versi­che­rungs­büro beim BLSV e.V.
Tel.: 089 6931344–30
E‑Mail: vsbmuenchen@​ARAG-​Sport.​de

 

Alle weiteren Informationen und Ansprechpartner beim BSSB finden Sie  unter:
Schäden durch Hochwasser und Unwetter am Schützenheim

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