Für die Ehrung der Sportler durch das Landratsamt Augsburg für herausragende Leistungen werden die auf dem Antrag erforderlichen Daten erhoben.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist das Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Telefon 0821 3102 0, Fax 0821 3102 2209,
E-Mail info@LRA-a.bayern.
Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Landratsamt Augsburg, Datenschutz, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Telefon 0821 3102 2555,
E-Mail info@LRA-a.bayern.
Die Angabe der Daten erfolgt freiwillig und mit Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs.1 Buchstabe a der DSGVO.
Bei den beigefügten Bildern und sonstigen Dokumenten wird vorausgesetzt, dass diese frei von Rechten Dritter sind.
Die Abgabe dieses Antrages beinhaltet auch das Einverständnis diese Daten für die Öffentlichkeitsarbeit in Print- und Internetmedien zu verwenden.
Wird der Antrag nicht durch die zu ehrende Person gestellt, sondern durch einen Dritten (Verein / Stadt / Gemeinde / Sportverband), so wird vorausgesetzt, dass der Dritte diese Einwilligungen vorliegen hat.
Seitens des Landratsamtes erfolgt keine weitere Nachprüfung. Die Daten werden durch das Landratsamt Augsburg zur Abwicklung der Sportlerehrung erfasst und gespeichert. Die Daten werden außer für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit nicht an Dritte weitergegeben.
Die Löschung der Daten richtet sich nach den Aufbewahrungspflichten des Einheitsaktenplanes für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter der Staatlichen Archive Bayerns in der jeweils gültigen Fassung.
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
– Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeichert Daten (Art. 15 DSGVO).
– Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
– Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
-Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
– Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
– Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 2 Buchst. a DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Eine Teilnahme an der Sportlerehrung ist dann nicht möglich.
Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten, für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellt Ihnen das Landratsamt Augsburg vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck zur Verfügung (Art. 13 Abs. 3 DSGVO).