Was es im Falle einer Öffnung des Sportes zu beachten gilt!

In unserem vorherigen Posting zum 6. März wurden bereits die wichtigsten Informationsquellen zum Umgang mit der Covid-19 Pandemie (Klicken zur Weiterleitung) beschrieben. Nun erschien in der vergangenen Woche eine weitere Veröffentlichung durch die Bayerischen Staatsministerien für Integration und Sport, Gesundheit und Pflege.

 

Handlungskonzept für den Sport

Die Möglichkeit der Öffnung des Sportbetriebes ist aktuell ab einer 5 Tage anhaltenden Inzidenz unter 100 erlaubt. Hierfür wurde am 6. Mai durch das Ministerialblatt ein umfangreiches Handlungskonzept für den organisierten Sport veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgte zum 20. Mai 2021.

Link zur Verkündungsplattform (hier klicken)

Zu beachten sind auch die Weiteren Öffnungsschritte nach §27 der 12. BaylfSMV (hier klicken).

Darüber hinaus helfen wir gerne in unserer regelmäßig stattfindenden virtuellen Vereinssprechstunde. Informationen und den Zugang hier.

Sollten darüber hinaus Fragen zu Veranstaltungen oder Infektionsschutzmaßnahmen entstehen, so wenden Sie sich schriftlich an uns unter corona@LRA-a.bayern.de .

 

Bildquelle Post: Pixabay.com

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

OK
Top